Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen Meisterwerk Service Rund um Haus und Garten Inhaber: David Grupe Schramberger Straße 28, 77761 Schiltach (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). (2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). (3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. [1, 2, 3, 4]
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang (1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen rund um Haus und Garten, insbesondere Hausmeisterservice, Garten- und Landschaftspflege, Gebäudereinigung, Winterdienst sowie Betreuungs- und Reparaturarbeiten laut individuellem Angebot. (2) Der genaue Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen bzw. digitalen Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots. (3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten fachkundiger Subunternehmer oder Dritter zu bedienen. [1, 2, 3]
§ 3 Vertragsschluss und Laufzeit (Dauerverträge) (1) Die Angebote des Auftragnehmers (z. B. via Lexware Office) sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber (z. B. digital über das Kundencenter) oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Servicevertrages zustande. (2) Bei Verträgen über wiederkehrende Leistungen (Dauerverträge/Abonnements) beträgt die Mindestlaufzeit, sofern nicht anders vereinbart, 12 Monate. Sie verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. (3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. [1, 2]
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten freien Zugang zum Objekt sowie zu allen zu betreuenden Räumlichkeiten und Flächen zu gewähren. Eine umfassende Objekteinweisung hat vor Tätigkeitsaufnahme zu erfolgen. (2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Ressourcen (insbesondere Wasser und Strom) am Objekt unentgeltlich zur Verfügung. (3) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig auf Besonderheiten des Objekts (z. B. verborgene Leitungen im Garten, empfindliche Materialien) hinzuweisen. [1, 2, 3]
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug (1) Die Vergütung richtet sich nach den im Angebot vereinbarten Preisen. Alle Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. (3) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten am Objekt bis zum Ausgleich der offenen Forderungen einzustellen. [1]
§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher (1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz (z. B. online über das Kundencenter, per E-Mail) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. (2) Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass der Auftragnehmer mit den Dienstleistungen bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll (vorzeitiger Arbeitsbeginn), verliert der Auftraggeber sein Widerrufsrecht, sobald die Dienstleistung vollständig erbracht wurde. Bei einem Widerruf vor vollständiger Erbringung schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen angemessenen Wertersatz für die bis dahin geleistete Arbeit.
§ 7 Gewährleistung und Haftungsbegrenzung (1) Der Auftraggeber hat erbrachte Leistungen unverzüglich zu prüfen. Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb von 3 Werktagen nach Durchführung der Arbeiten anzuzeigen (Reklamationsfrist). Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. (2) Der Auftragnehmer haftet nicht unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. (3) Für sonstige Schäden (z. B. Sach- oder Vermögensschäden) haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. [1]
§ 8 Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Oberndorf am Neckar/Schiltach). (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel).
